Geländer

Ein Treppengeländer ist eine an Treppenhandläufen und Treppenpodesten angebrachte Umwehrung, die vor Abstürzen schützen soll. Ein Geländer muss mindestens 90 cm hoch sein. Man misst diese Höhe stets vertikal über den Stufenvorderkanten.

Liegt die Absturzhöhe bei über 12 Meter, muss das Geländer eine minimale Höhe von 110 cm aufweisen, Wenn sich Kinder in dem jeweiligen Gebäude aufhalten, muss darauf geachtet werden, dass diese nicht über das Geländer herüber klettern können. Fachsprachlich bezeichnet man dies als Leitereffekt, speziell bei parallel zum Handlauf verlaufenden Geländerstäben (Relingsgeländer).

Zwei Geländerteile dürfen keinen größeren Abstand als 12 cm zueinander aufweisen, es sei denn, es handelt sich um ein Gebäude, in dem es maximal zwei Wohnungen gibt.

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