Podestmaße

Mindestpodestbreite, Treppenpodestbreite, Podestbreite, Podesttiefe, Podestlänge

Podeste sind wichtige Elemente in Treppenkonstruktionen, die sowohl Sicherheits- als auch Designfunktionen erfüllen. Wenn wir über Podestmaße sprechen, müssen wir zwei Aspekte klar unterscheiden: die baurechtlichen Vorgaben und die tatsächlichen Konstruktionsmaße.

Zunächst einmal sind die baurechtlichen Vorgaben entscheidend. Sie geben vor, wie lang und breit ein Podest mindestens sein muss, damit es sicher und den Vorschriften entsprechend ist. In der Regel ist die Breite des Podests identisch mit der Breite der Treppe. Das bedeutet, dass das Podest genauso breit sein sollte wie der Treppenlauf selbst.

Was die Tiefe angeht, so orientiert sich diese an einem Vielfachen des sogenannten Auftritts – also der horizontalen Tiefe einer Treppenstufe. Wie diese Maße in Deutschland genau auszusehen haben, ist in den technischen Normen festgelegt, zum Beispiel in der DIN 18065. Dort finden sich in den Abbildungen A 15 bis A 17 spezifische Angaben, die als Leitlinie für die Gestaltung von Podesten dienen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Harmonie der Gesamtkonstruktion, insbesondere im Zusammenhang mit dem Geländer. Ideal ist es, wenn die Podestmaße so gewählt werden, dass die Handläufe der Geländer nahtlos aneinander anschließen und keinen Versatz aufweisen. Dies trägt nicht nur zur Ästhetik der Treppe bei, sondern auch zur Sicherheit, da ein durchgehender Handlauf das Risiko von Stolpern und Stürzen reduziert.

 

 

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