support-luxholm

Sie haben Fragen zu unseren Treppen oder benötigen individuelle Beratung, dann freue ich mich auf Ihre Anfrage. Nutzen Sie dafür gerne den Chat auf unserer Seite oder rufen Sie auf unserer Hotline an.

0800 123 5255

Inhalt

    Steuerliche Vorteile beim Treppenbau

    Steuerliche Vorteile beim Treppenbau

    Steuerliche Vorteile können manchmal in den unerwartetsten Bereichen lauern – wie zum Beispiel bei der Renovierung und Modernisierung unseres Zuhauses. Ein interessanter Aspekt, dem wir uns zuwenden möchten, ist der Treppeneinbau bzw. die Treppenmodernisierung/Treppenrenovierung.

    Eine neue Treppe kann die Lebensqualität erheblich verbessern und aber auch für ein neues Wohngefühl sorgen. Auch im Hinblick Barrierefreiheit im Treppenbau spielen steuerliche Vorteile eine entscheidende Rolle. In diesem Kontext wollen wir uns anschauen, wie solche Treppeneinbauten steuerlich geltend gemacht werden können und welche Kriterien erfüllt sein müssen, um von diesen Vorteilen zu profitieren.

    Grundlagen der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkskosten

    Die steuerliche Absetzbarkeit von Baumaßnahmen im eigenen Wohnraum ist ein Thema, das bei vielen Eigenheimbesitzern und Mietern gleichermaßen auf Interesse stößt. Grundsätzlich ermöglicht das Steuerrecht in vielen Fällen die Absetzung bestimmter Kosten, die durch Renovierungen, Umbauten oder Verbesserungen am Wohnraum entstehen.

    Wir sprechen hier von einem Steuerbonus in Höhe von 20% bei maximal 4.000€ Handwerkskosten, der es uns erlaubt bestimmte Erhaltungs-, Modernisierung- und Renovierungsleistungen steuerlich abzusetzen. Hierzu gehören auch Arbeiten rund um Treppen. Dabei ist es wichtig zu verstehen, dass nicht alle Ausgaben pauschal absetzbar sind. Vielmehr unterscheidet das Finanzamt zwischen Maßnahmen, die als Erhaltungsaufwand, und solchen, die als Herstellungsaufwand gelten.

    Erhaltungsaufwendungen sind in der Regel sofort absetzbar und umfassen Reparaturen oder Modernisierungen, die den ursprünglichen Zustand des Wohnraums erhalten oder wiederherstellen, ohne ihn wesentlich zu verändern. Herstellungsaufwand hingegen bezieht sich auf Maßnahmen, die zu einer wesentlichen Verbesserung führen, die über den ursprünglichen Zustand hinausgeht, und ist meist über einen längeren Zeitraum abschreibbar.

    Ein besonderer Fokus liegt dabei auf Maßnahmen, die nicht nur der Verschönerung dienen, sondern auch einen nachweisbaren Nutzen in Bezug auf Sicherheit, Barrierefreiheit oder Energieeffizienz bieten. In solchen Fällen können unter Umständen auch staatliche Fördermittel oder spezielle Abschreibungsmöglichkeiten in Anspruch genommen werden.

    Es empfiehlt sich daher, vor Beginn der Baumaßnahmen detaillierte Informationen einzuholen und gegebenenfalls fachkundigen Rat zu suchen, um die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen.

    Kann ich meinen Treppeneinbau von der Steuer absetzen?

    Der wichtigste Punkt zuerst: Die Kosten für eine Treppe an sich können nicht von der Steuerabgesetzt werden. Aber der Treppeneinbau in einem Wohnraum kann unter bestimmten Bedingungen steuerliche Vorteile bieten, doch es ist wichtig, die spezifischen Kriterien zu verstehen, die erfüllt sein müssen, um diese Vorteile geltend zu machen.

    Als Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses können Reparatur- und Renovierungskosten für Treppen als Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Dies hängt jedoch von der Art der Reparatur oder Renovierung ab.

    Auch als Mieter haben Sie die Möglichkeit, Reparaturkosten für Treppen in der Mietwohnung steuerlich geltend zu machen. 

    Eine Sonderstellung nimmt der Bereich der Barrierefreiheit im Treppenbau ein. Wenn Sie oder eine im Haushalt lebende Person aufgrund von körperlichen Einschränkungen oder Behinderungen Anpassungen an den Treppen vornehmen müssen (z. B. den Einbau eines speziellen Handlaufs, die Verbreiterung der Stufen oder der Einbau eines Treppenlifts), können diese Kosten als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sein. 

    Es ist wichtig zu betonen, dass die Inanspruchnahme steuerlicher Vorteile stets den Nachweis erfordert, dass die Maßnahme notwendig und angemessen war. Detaillierte Rechnungen, eine genaue Beschreibung der durchgeführten Arbeiten und gegebenenfalls ein ärztliches Attest können dabei unterstützen, die steuerliche Absetzbarkeit erfolgreich geltend zu machen.

    Eine vorherige Absprache mit dem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt kann zudem helfen, Unklarheiten zu vermeiden und die steuerlichen Möglichkeiten voll auszuschöpfen.

    Kann ich meinen Treppeneinbau von der Steuer absetzen?

    Kann ein Treppenlift steuerlich abgesetzt werden?

    Im Alter kann das Treppensteigen zunehmend zu einem Problem werden. Bei körperlichen Einschränkungen kann daher der Einbau eines Treppenliftes die Lebensqualität erheblich verbessern. Für viele Menschen stellt sich die Frage, ob der Kauf eines Treppenliftes von der Steuer abgesetzt werden kann.

    Grundlegend für die steuerliche Anerkennung ist ein Nachweis nötig, dass der Einbau eines Treppenlifts aus medizinischen und nicht aus reinen Komfortgründen erfolgt.

    Welche Voraussetzungen braucht eine Treppe um einen Treppenlift einzubauen?

    Ein Treppenlift ist ziemlich leicht einzubauen, jedoch müssen einige kleine Aspekte beachtet werden. Da eine Treppe im Gefahrenfall auch einen Flucht- als auch Rettungsweg darstellen, ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für den Einbau eines Treppenlifts die Mindestbreite der Treppe. In Häusern mit 1-2 Wohneinheiten beträgt die Mindestbreite einer Treppe 80 cm. In Mehrfamilienhäusern, hier spricht man von mehr als 2 Wohneinheiten, beträgt die Mindestbreite einer Treppe 100cm.

    Es spielt auch keine Rolle, aus welchen Material die Treppe gefertigt wurde. Dank moderner Befestigungsmöglichkeiten können Treppenlifte auf fast jedem Untergrund befestigt werden.

    Weitere Informationen rund um das Thema Voraussetzungen zum Treppenlift-Einbau, finden Sie in der Landesbauordnung DIN 18065.

    Einbau Treppenlift – Beweis der medizinischen Notwendigkeit

    Bevor Sie in einen Treppenlift investieren, ist es wichtig, dass Sie sich ein ärztliches Attest ausstellen lassen, das klar die Notwendigkeit des Lifts aus medizinischer Sicht bestätigt. Dieses Dokument ist entscheidend, insbesondere wenn bislang keine Behandlungen erfolgten, die direkt auf eine Einschränkung der Mobilität hinweisen.

    Das Attest sollte deutlich machen, dass der Treppenlift eine wesentliche Erleichterung im Alltag darstellt und somit über den Status eines gewöhnlichen Gebrauchsgegenstands hinausgeht.

    Behinderten-Pauschbetrag vs. direkte Steuerermäßigung

    Für Menschen mit einer offiziell anerkannten Behinderung bietet das Steuerrecht die Möglichkeit, zwischen dem Behinderten-Pauschbetrag und der direkten Steuerermäßigung für außergewöhnliche Belastungen zu wählen.

    Die Entscheidung hierfür sollte wohlüberlegt sein, da die Höhe des Pauschbetrags vom Grad der Behinderung abhängt und in einigen Fällen die steuerliche Entlastung durch den Pauschbetrag geringer ausfallen könnte als bei der Anerkennung des Treppenlifts als außergewöhnliche Belastung. Der Jährliche Pauschbetrag liegt zwischen 310€ und 1.420€.

    Kann ein Treppenlift steuerlich abgesetzt werden?

    Rechtsprechung und die Rolle des ärztlichen Attests

    Die Rechtsprechung, insbesondere ein Urteil des Bundesfinanzhofs, hat gezeigt, dass ein einfaches ärztliches Attest in der Regel ausreicht, um die Kosten für den Einbau eines Treppenlifts steuerlich geltend zu machen.

    Dies stellt eine bedeutende Erleichterung für die Betroffenen dar, da die Notwendigkeit eines zusätzlichen amtsärztlichen Attests oder gar eines Gutachtens des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen entfällt. Diese Entscheidung unterstreicht die Anerkennung des individuellen Bedarfs und die Bedeutung des Treppenlifts für die Verbesserung der Lebensqualität.

    Steuerersparnis – Ein individueller Berechnungsprozess

    Die Berechnung der Steuerersparnis durch den Einbau eines Treppenlifts ist ein individueller Prozess, der mehrere Faktoren berücksichtigt. Hier spielt auch das eigene Einkommen eine Rolle. In der Steuererklärung finden Sie den Bereich der „Außergewöhnlichen Belastungen“ auf Seite 3.

    Nur der Betrag, der den individuell zumutbare Eigenanteil überschreitet, kann tatsächlich steuermindernd geltend gemacht werden. Die genaue Höhe der Steuerersparnis variiert daher von Fall zu Fall und hängt auch von Ihrem persönlichen Steuersatz ab.

    Zusätzlich können alle Kosten für Reparaturen und Montage mit angegeben werden. Wichtig: Rechnungen und Belege gründlich für das Finanzamt aufbewahren.

    Zusatztipp: Zuschüsse für Treppenlifte beantragen

    Pflegekassen: Personen mit anerkanntem Pflegegrad können von ihrer Pflegekasse Zuschüsse für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen erhalten. Dazu zählt auch der Einbau von Treppenliften oder anderen Anpassungen, die die Selbstständigkeit und Mobilität im eigenen Zuhause fördern.

    Staatliche Förderprogramme: Je nach Bundesland und Kommune können weitere Fördermittel für Maßnahmen zur Barrierefreiheit oder Energieeffizienz zur Verfügung stehen. Programme der KfW-Bankengruppe bieten beispielsweise Zuschüsse oder günstige Kredite für energetische Sanierungen, zu denen auch bestimmte Treppeneinbaumaßnahmen zählen können.

    Versicherungen: In einigen Fällen können auch Berufsgenossenschaften oder Unfallversicherungen Zuschüsse leisten, wenn der Treppeneinbau aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit notwendig wird.

    Handlungsempfehlungen um Treppen oder Treppenlifte steuerlich geltend zu machen.

    Frühzeitige Beratung: Ein frühzeitiges Gespräch mit einem Steuerberater kann Klarheit über die steuerlichen Möglichkeiten und Anforderungen bringen. Dies ist besonders wichtig, um alle notwendigen Dokumente rechtzeitig vorzubereiten und einzuholen.

    Inanspruchnahme von Zuschüssen: Informieren Sie sich über mögliche Zuschüsse und Fördermittel. Diese können die finanzielle Last erheblich verringern, auch wenn sie die steuerlich absetzbaren Kosten reduzieren.

    Sorgfältige Dokumentation: Bewahren Sie alle Rechnungen, Kostenvoranschläge und Zahlungsbelege auf. Ein detailliertes ärztliches Attest sollte vor Beginn der Maßnahme eingeholt werden.

    Abwägung der Finanzierungsoptionen: Berücksichtigen Sie bei der Finanzierung sowohl die Möglichkeit der Steuerabsetzbarkeit als auch die Inanspruchnahme von Zuschüssen, um die finanziell vorteilhafteste Lösung zu finden.

    Der Treppeneinbau bietet nicht nur die Chance, die Wohnqualität zu verbessern und die Immobilie an die persönlichen Bedürfnisse anzupassen, sondern auch, steuerliche Erleichterungen zu realisieren. Durch eine sorgfältige Planung und die Berücksichtigung der steuerrechtlichen Rahmenbedingungen können Betroffene von diesen Vorteilen profitieren.