Deckenrand

Im Kontext von Bautechniken bezieht sich der Begriff "Deckenrand" auf die sichtbaren Grenzen von Decken, einschließlich der Ränder von Deckenöffnungen, Galerien und Plattformen. Dieser bauliche Aspekt verdient besondere Aufmerksamkeit, insbesondere an den Ausgängen von Treppen, da er für die Gestaltung und Befestigung der Austrittsstufe, die Verankerung von tragenden Strukturen, die Anbringung von Geländern und den ordnungsgemäßen Abschluss von schwimmenden Estrichen relevant ist.

Bei der Integration von Treppenkomponenten mit Randbalken oder beim Austausch sowie beim Anschluss an Deckenränder ist es wichtig, sicherzustellen, dass die Verankerungen ausschließlich am tragenden Bauwerk vorgenommen werden. Dabei müssen die regulären Randabstände für die Anker beachtet werden. Es ist zu berücksichtigen, dass insbesondere horizontale Lasten aus dem Geländer am Deckenrand erhebliche Kräfte erzeugen können. Weitere Informationen finden Sie unter dem Stichwort Geländerbefestigung.


ZURÜCK ZUM TREPPENLEXIKON