Freiseite

Die Freiseite, auch als Lichtseite oder Geländerseite bekannt, bezeichnet die offene Seite einer Treppe gegenüber einer Wand. Diese Seite bleibt zwar offen, doch aus Sicherheitsgründen schreibt das Baugesetz vor, dass sie durch ein Geländer gesichert sein muss​​. Bei bestimmten Treppenkonstruktionen, insbesondere bei freitragenden Treppen, leiten spezielle Stäbe an der Freiseite die Last von den Stufen auf die Handläufe ab, was zur Gesamtstabilität der Treppe beiträgt​​. An der Freiseite werden wiederum Freiwangen/Lichtwangen montiert.

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